Elektromobile haben ihren Platz nicht nur bei den Senioren, sondern auch bei Menschen mit Handicap erobert. Und das aus gutem Grund: Die E-Mobile verhelfen den Betroffenen wieder zu ganz neuer Mobilität und Unabhängigkeit.
Das Einkaufen ist nicht mehr so beschwerlich, auch Ausflüge in einen Park oder „motorisierte Spaziergänge“ sind wieder möglich.
Mit den Elektromobilen läßt es sich leichter am täglichen Leben teilnehmen, die Mobilität und Flexibilität – egal in welchem Alter – wird wieder möglich.
Aber was bieten die E-Scooter, Elektromobile oder Seniorenmobile? Für wen sind sie geeignet? Sind sie sicher? Es gibt viele Fragen zu diesen Elektrofahrzeugen. Ich hoffe, ich kann Ihnen mit diesen Informationen die passenden Antworten geben.
Wichtig ist, sich VOR dem Kauf umfangreich zu informieren und beraten zu lassen, Ratgeber und Tests zu lesen, zu vergleichen und auch Probe zu fahren.
Es gibt günstige Modelle und teure Modelle. Die Kosten sind abhängig von der Qualität, Ausstattung und der Leistung der Elektrofahrzeuge sowie den Ansprüchen des Fahrzeugnutzers. Im unteren Segment muss mit circa 1.500 Euro gerechnet werden, Fahrzeugkosten über 10.000 Euro sind aber auch keine Seltenheit.
Es gibt die Möglichkeit, ein Fahrzeug nicht nur als Neufahrzeug zu kaufen, sondern auch
Die einzelnen Möglichkeiten sollten mit dem Händler durchgesprochen werden und sind auch immer vom Umfang und der Häufigkeit des Gebrauchs abhängig.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt unter anderem von diesen Faktoren ab:
Es gibt aber durchaus Elektrofahrzeuge, die eine maximale Reichweite von bis zu 60 Kilometern haben.
Es gibt Fahrzeuge mit unterschiedlichen Motorleistungen. Der kleinste Motor hat eine Fahrgeschwindigkeit von 6 km/h, es gibt aber auch Motoren für 10 oder 15 km/h. Schneller als 6 km/h ist jedoch gesetzlich nur mit Mofakennzeichen erlaubt.
Das ist von Modell zu Modell unterschiedlich. Aber prinzipiell gibt es solche Modelle und wer darauf Wert legt, sollte sich beim Kauf vorher informieren, ob das von ihm bevorzugte Modell über eine Batteriestandsanzeige verfügt.
Das ist wiederum abhängig von der Größe und Leistung des Elektromobils und den Strompreisen jedes Einzelnen. Es macht Sinn, sich beim Verkäufer zu informieren, wieviel kW durchschnittlich verbraucht werden und diese dann mit den persönlichen Stromtarifen zu berechnen.
Grob über den Daumen gepeilt kann man aber sagen, dass ein Elektromobil Strom für circa 1,00 €uro pro 100 Kilometer verbraucht.
Die Krankenkassen sind jedoch verpflichtet, für verordnete, Strom verbrauchende Hilfsmittel die Stromkosten zu übernehmen.
Ja, wenn sie schneller als 15 km / h fahren.
Wenn Sie Elektromobile bis 15 km/h fahren, müssen Sie keinen Sturzhelm tragen.
Das ist abhängig von den einzelnen Modellen.
Ein guter Verkäufer läßt den Kunden die Fahrzeuge, welche in die engere Wahl kommen, kostenlos und unverbindlich Probe fahren. Die Probefahrt gibt dem Kunden auch ein erstes Gefühl, ob er mit dem Elektrofahrzeug überhaupt zurechtkommt.
Ja, es gibt unterschiedliche Modelle, die auch vom Gewicht des Fahrers abhängig sind. Auch hierzu ist eine ausführliche Beratung notwendig, um die Belastungsgrenzen nicht zu überschreiten. Es muss auch daran gedacht werden, dass nicht nur der Fahrer selbst Gewicht mitbringt, sondern auch die Zuladung.
Das Öffnen von Türen ist aus der Sitzposition heraus nicht, oder nur sehr schwer möglich.
Nein, die Elektromobile unterliegen keiner TÜV-Prüfungspflicht
Auch hier ist es wieder abhängig von der Art des Elektromobils. Es gibt Fahrzeuge
Elektromobile können sowohl im Flugzeug als auch mit der Bahn mitgenommen werden, wenn sie zusammenklappbar/faltbar sind. Allerdings ist vorher mit der Bahn bzw. dem Reiseunternehmen/Fluggesellschaft Rücksprache zu halten, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Beim Transport in einem Flugzeug müssen die Batterien auslaufsicher und versiegelt sein.
Krankenkasse: Elektromobile und Elektrorollstühle sind Hilfsmittel für die Mobilität. Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, kann der behandelnde Arzt eine Verordnung für ein Elektromobil als Sonderform von Elektro-Rollstühlen ausstellen. Mit der Verordnung wird belegt, dass das Elektromobil als Hilfsmittel benötigt wird. Wird das Hilfsmittel abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Um die Kosten von der Kasse erstattet zu bekommen, muss das ausgesuchte Elektromobil eine Hilfsmittelnummer haben, da nicht jedes Elektromobil von der Kasse bezahlt wird. Deshalb ist es wichtig, bei der Beratung darauf hinzuweisen, dass eine Verordnung vorliegt und die Fahrzeuge mit zugelassener Hilfsmittelnummer vorgeführt werden.
Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt auch von der Geschwindigkeit des Elektromobils ab. Die Krankenkassen bezahlen nur Elektromobile und Rollstühle mit max. 6 km/h.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist unabhängig von einer Pflegestufe / einem Pflegegrad.
Zuzahlung oder komplette Eigenleistung: Wer ein anderes Elektromobil aussucht als von der Krankenkasse genehmigt, muss damit rechnen, die Kosten komplett selbst oder zumindest die Mehrkosten bezahlen zu müssen. Näheres kann dazu auch der Verkaufsberater sagen. Am besten ist es jedoch, diese Thematik mit der zuständigen Krankenkasse zu besprechen.
Mehrverbrauch Strom: Im Normalfall übernimmt die Krankenkasse auch den Mehrverbrauch für den Strom des Elektromobils.
Sozialamt, Arbeitsamt, Rentenversicherung: Je nach finanzieller Situation des Antragstellers können unter Umständen auch das Sozialamt, Arbeitsamt oder die Rentenversicherung dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen oder ganz zu tragen.
Steuerliche Abzugsfähigkeit: Geleistete Mehrkosten können selbstverständlich auch von der Steuer als „Hilfsmittel im engeren Sinne“ abgesetzt werden. Diese Kosten sind als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung anzugeben. Wenn Sie die Kosten für das Elektromobil komplett selbst bezahlen müssen, ist es sinnvoll, vom behandelnden Arzt dem Finanzamt eine Bescheinigung vorzulegen aus der die medizinische Notwendigkeit hervorgeht.
Umbauarbeiten am Haus oder der Wohnung, die nötig sind um das Elektromobil nutzen oder sicher unterstellen zu können oder evtl. Rampen zum Befahren der Garage oder des Hauseingangs können ebenfalls bei der Steuer geltend gemacht werden.
Das gleiche gilt für Fahrtkosten und Parkgebühren zur Besichtigung der Fahrzeuge bei den einzelnen Händlern, Fahrten zur Krankenkasse und alle anderen Fahrten im Zusammenhang mit dem Erwerb des E-Mobils.
Elektromobile für mehr Mobilität Mein TIPP: Lassen Sie sich beraten, ob eine Kostenübernahme durch Krankenkasse möglich ist
Die Ansprüche an ein Elektromobil sind von Person zu Person unterschiedlich. Es gibt Menschen, die das Fahrzeug nur ein oder zwei Mal die Woche benötigen, andere benötigen es jeden Tag mehrfach. Deshalb sind folgende Kriterien ausschlaggebend: